1. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch „diese Bedingungen”) gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Firma gastronovi GmbH (nachfolgend „Anbieter“) und deren Kunden (nachfolgend „Kunde“). Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn und soweit der Anbieter sie ausdrücklich schriftlich anerkannt hat. Die Inanspruchnahme der Leistungen und die Entgegennahme der Lieferungen des Anbieters gilt als Einverständnis mit der Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters gelten auch für alle zukünftigen Angebote, Lieferungen und Leistungen, auch wenn der Anbieter deren Geltung jeweils nicht ausdrücklich vereinbart hat.
Diese Bestimmungen gelten für Geschäfte mit Unternehmern. Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2. Software

Gegenstand dieses Abschnitts ist die Bereitstellung der Softwareanwendung „gastronovi Office” (im Folgenden „Software“ genannt) sowie Zusatzleistungen hierzu.

 

2.1 Vertragsgegenstand / Leistungen

  1. gastronovi Office bietet eine Cloud-Softwarelösung (SaaS), die in verschiedenen Bausteinen (Modulen) die Prozesse der Gastronomie abbildet. Die Daten sind zentral und mit täglichen Backups auf Servern in zertifizierten deutschen Rechenzentren gespeichert.
  2. Die Module sind zum Teil wöchentlich, monatlich, jährlich oder auf Erfolgsbasis buchbar. Der Funktionsumfang der gebuchten Software-Module ergibt sich aus der Angebotsbestätigung sowie aus der Beschreibung auf der Internetseite von gastronovi, hier.
  3. Durch den Abschluss eines Vertrags zur kostenfreien Nutzung im Rahmen eines Test-Accounts räumt gastronovi dem Kunden das Recht ein, die Software ab Gewährung des Zugangs zur Software bzw. Mitteilung der Zugangsdaten für 14 Tage ausschließlich zu Testzwecken zu nutzen (Testzeitraum). Jedem Kunden steht nur ein Testzeitraum zu. Nach Ablauf des Testzeitraums wird der Account des Kunden gesperrt, die Daten können nach Ablauf einer Aufbewahrungsfrist von 3 Monaten gelöscht werden. Eine automatische Umstellung in einen Vertrag über die kostenpflichtige Nutzung der Software erfolgt nicht. Nach Ablauf des Testzeitraums hat der Kunde die Möglichkeit, einen kostenpflichtigen Vertrag über die Nutzung der Software mit gastronovi abzuschließen; die Daten können übernommen werden.
  4. Der Kunde kann mit der Software seine Geschäftsprozesse aus dem Bereich der Gastronomie steuern. Die Software ist auf einem Server installiert, der aus dem Internet angewählt und „browserbasiert“, über eine App oder über die Schnittstelle (API) gesteuert werden kann. Der Anbieter stellt dem Kunden des Weiteren Speicherplatz zum Ablegen mit der Software erzeugter interner Anwendungsdaten, etwa: Speisekarten, Rezepte usw. zur Verfügung. Der Anbieter wird während der Dauer der Vereinbarung die Verbindung zwischen dem Server und dem Internet verschaffen, gewähren und aufrechterhalten, damit die auf dem Server abgelegten Daten auf Anfrage des Kunden mittels der im Internet gebräuchlichen Protokolle an den abrufenden Rechner des Kunden weitergeleitet werden (vgl. 2.5) .
  5. Des Weiteren bietet die Software dem Kunden die Funktionalität, sich im Internet zu präsentieren. Diese Service-Dienste werden über die Domain services.gastronovi.com vom Anbieter bereitgestellt. Zudem stellt der Anbieter dem Kunden Speicherplatz zur Verfügung, vermittels dessen unternehmerische Selbstdarstellung des Kunden („Website“) im Internet drahtlos und drahtgebunden öffentlich wiedergegeben wird.
  6. Der Umfang des Programmpaketes sowie des Speicherplatzes, entsprechen der Beschreibung in der Auftragsbestätigung, der Preis- und Modulliste sowie ggf. der Modulbeschreibung zur Software.
  7. Der Anbieter bietet innerhalb der Software Schnittstellen (Integrationen) zu Dritten an, mit denen der Kunde Daten und/oder Leistungen von Dritten (insbes. Lieferanten, Bezahlsystem, Hotelsoftware) nutzen kann. Der Anbieter stellt hierfür jeweils nur eine Schnittstelle in der Software zur Verfügung. Die über diese Schnittstellen zur Verfügung gestellten Informationen und angebotenen Leistungen sind Informationen und Leistungen des Dritten und keine Informationen und Leistungen des Anbieters.
    1. Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der Informationen des Dritten ( insbesondere Artikelbeschreibung, Preis, Rabatte, LMIV-Daten (Allergen- und Zusatzstoffdeklaration wie auch Nährwertinformationen)).
    2. Durch die Nutzung der Schnittstellen und die Auswahl der Module von Dritten willigt der Kunde in die Übermittlung von Daten aus der Software an den jeweiligen Dritten ein, der die jeweiligen Leistungen anbietet.
    3. Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für die von Dritten angebotenen Leistungen.

 

2.2 Nutzung der Software

  1. Die Nutzung der Software erfolgt mithilfe der Internetanbindung des Kunden am Übergabepunkt. „Übergabepunkt” für die Software und die Anwendungsdaten des Kunden ist der Proxyserver (zentraler Einstieg für die dahinterliegende Cloud-Struktur) des Anbieters, auf die über einen Browser oder eine „App” aus einem öffentlichen „Store” (z.B. Google Play Store, Apple App Store) oder die Schnittstelle („API”) zugegriffen wird.
  2. Die Nutzung der Software setzt die Erstellung eines Kunden-Accounts (im Folgenden: Account) voraus. Für die Erstellung des Accounts sind die erforderlichen Daten anzugeben und ein Passwort festzulegen. Durch Bestätigung der Anlegung des Accounts gibt der Kunde zunächst ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die kostenfreie Nutzung der Software für Testzwecke ab (Testaccount). Dieses Angebot kann gastronovi mit der Einrichtung und Gewährung des Zugangs zum Account oder dem Versand einer Mitteilung an die angegebene E-Mail-Adresse mit den Zugangsdaten für den eingerichteten Account annehmen. Bei Vorliegen einer Auftragsbestätigung wandelt sich der Testaccount in einen Account um.
  3. Der Anbieter hält ab dem in der Auftragsbestätigung vereinbarten Zeitpunkt auf einer zentralen Datenverarbeitungsanlage oder mehreren Datenverarbeitungsanlagen, im Folgenden „Server“ genannt, die Software in der jeweils aktuellen Version zur Nutzung nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen bereit.
  4. Der Anbieter übermittelt dem Kunden die Zugangsdaten zur Software. Sämtliche Benutzernamen und Kennwörter sind vom Kunden unverzüglich in nur ihm bekannte Namen und Kennwörter zu ändern.
  5. Der Anbieter hält auf dem Server ab dem in der Auftragsbestätigung vereinbarten Zeitpunkt die vom Kunden durch Nutzung der Software erzeugten Daten (im Folgenden ,,Anwendungsdaten“ genannt) und Speicherplatz. Weitere Einzelheiten zu Speicherplatz und Anwendungsdaten werden gemäß den Modulbeschreibungen oder in der Auftragsbestätigung vereinbart.
  6. Da damit zu rechnen ist, dass unter den auf dem Server zu verarbeitenden Daten personenbezogene Daten sind, liegt eine Auftragsdatenverarbeitung vor. Einzelheiten regelt die gesondert abgeschlossene Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung ( „AVV” ).
      1.  

 

2.3 Nutzung des E-Mail-Dienstes

Soweit der Anbieter die Möglichkeit anbietet, E-Mails zu versenden, gilt Folgendes

  1. Es gelten die in der Bestellung und (nachrangig gegenüber der Bestellung) der im Zeitpunkt der Bestellung gültigen Modulbeschreibung genannten Beschränkungen hinsichtlich Speicherplatz, Volumen des Datenverkehrs und Anzahl der Postfächer. Sind weder in der Modulbeschreibung noch in der Bestellung Beschränkungen für den E-Mail-Verkehr vorhandenen Speicherplatz vorgesehen, so ist der für den Kunden auf dem Server des Anbieters zur Nutzung bereit gestellte Speicherplatz auf 5 GB (5000 Megabyte) beschränkt.
  2. Die Versendung von „Spam-Mails”, unzulässige, unverlangte Werbung an Dritte ist nicht gestattet. Der Kunde ist verpflichtet, stets seine richtige Identität bei Versendung von E-Mails anzugeben und bei kommerzieller Kommunikation dies durch Gestaltung der E-Mail kenntlich zu machen.
  3. Versendet der Kunde Spam-Mails von, oder wenn Tatsachen Grund zur Annahme rechtfertigen, dass eine an ausgehende E-Mail schädliche Software (Viren, Würmer oder Trojaner etc.) enthält, darf der Anbieter die Postfächer auf dem E-Mail-Server vorübergehend sperren. Sofern in Spam-Mails eine Internetadresse genannt oder verlinkt wird, die der Anbieter betreut, darf der Anbieter die Domain oder die Inhalte vorübergehend sperren.
  4. Der Anbieter ist berechtigt, eingehende E-Mails abzulehnen, wenn Tatsachen Grund zur Annahme rechtfertigen, dass eine an den Kunden gerichtete E-Mail schädliche Software (Viren, Würmer oder Trojaner etc.) enthält, die Informationen des Absenders falsch und/oder verschleiert sind oder es sich um Spam-Mails handelt.
      1.  

 

2.4 Speicherplatz / Webhosting

  1. Der Anbieter überlässt dem Kunden den in der Modulbeschreibung mengenmäßig in Megabyte (MB) beschriebenen Speicherplatz gemäß den nachfolgenden Bestimmungen auf einem beliebigen Speichermedium (z. B. Festplatte) zur Nutzung im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen. Bei größerem Speicherbedarf stellt der Anbieter zusätzlichen Speicher im Rahmen eines gesonderten Vertrags gegen Entgelt zur Verfügung.
  2. Der Anbieter stellt dem Kunden den Speicherplatz in der Cloud-Struktur zur Verfügung, d. h. Speicherplatz auf mehreren auch von anderen Kunden genutzten oder nutzbaren Speichermedien, die jedoch eine oder mehrere eigene IP-Adresse(n)erhalten und damit für Dritte als selbständiger Server erscheint, zur Verfügung.
  3. Der Anbieter wird die Verbindung zwischen dem Server und dem Internet herstellen und aufrechterhalten, damit die auf dem Server abgelegten Daten auf Anfrage von außen stehenden Rechnern im Internet (Clients) jederzeit und störungsfrei mittels der im Internet gebräuchlichen Protokolle in dem jeweiligen anwendbaren Protokoll an den abrufenden Rechner weitergeleitet werden (vgl. 2.5).
  4. Der Anbieter wird sich bemühen, dass die vom Kunden vertragsgemäß gespeicherten Daten (insbesondere Inhalte der Website des Kunden / Inhalte auf services.gastronovi.com) im World Wide Web über das vom Anbieter unterhaltene Netz und das daran angeschlossene Internet von der Öffentlichkeit rund um die Uhr abrufbar sind. Der Anbieter übernimmt allerdings keine Verantwortung für den Erfolg des jeweiligen Zugangs zu der Website, soweit nicht ausschließlich das vom Anbieter betriebene Netz einschließlich der Schnittstellen zu Netzen Dritter benutzt wird.
  5. Der Anbieter trägt des Weiteren dafür Sorge, dass der Kunde die Möglichkeit des jederzeitigen Zugriffs auf den Server hat (im Rahmen der Verfügbarkeit des Servers gemäß 2.5). Hierzu vergibt der Anbieter einen Benutzernamen und ein Passwort an den Kunden, mit dem der Kunde seine im Rahmen der Software gespeicherten Daten im Wege des Datentransfers selbständig speichern, ändern, ergänzen oder löschen kann. Der Anbieter gibt dem Kunden die Möglichkeit, sein Passwort zu ändern.
      1.  

 

2.5 Verfügbarkeit des Servers

  1. Der Webserver ist durchgehend 24 Stunden, sieben Tage die Woche einsatzfähig mit einer Verfügbarkeit von 97,5 % im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind zuvor angekündigte Ausfallzeiten durch Wartung und Softwareaktualisierungen sowie Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich des Anbieters liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) nicht verfügbar ist. Die Verfügbarkeit des Webservers schließt die Erreichbarkeit des Servers über das Internet nicht ein. Für diese ist der Anbieter nur insoweit verantwortlich, als er die Verbindung zwischen dem Server und dem Internet herstellen und aufrechterhalten wird.
  2. Geplante Nichtverfügbarkeit: Der Anbieter ist berechtigt, die Software und/oder den Server zu warten, zu pflegen, Datensicherungen oder sonstige Arbeiten vorzunehmen. Geplante Nichtverfügbarkeiten sind mit dem Kunden zu vereinbaren. Bei wichtigen Gründen wird der Kunde seine Zustimmung nicht unbillig verweigern. Der Kunde erteilt bereits jetzt seine Zustimmung dazu, dass während der gesamten Vertragslaufzeit eine geplante Nichtverfügbarkeit jeden ersten Montag im Monat von 2 bis 6 Uhr besteht. Führt der Anbieter diese Wartungen durch, werden diese nicht auf Ausfallzeiten gemäß 2.5.1 dieser Bedingungen angerechnet. Wenn und soweit der Kunde in Zeiten der geplanten Nichtverfügbarkeit die Software nutzen kann, so besteht hierauf kein Rechtsanspruch. Kommt es in Zeiten der geplanten Nichtverfügbarkeit zu einer Leistungsreduzierung oder -einstellung, besteht für den Kunden kein Anspruch auf Mängelhaftung, Schadensersatz oder Reduzierung der Vergütung.
      1.  

 

2.6 Inhalte des Kunden

  1. Soweit der Kunde vermittels der Software eigene Inhalte für Dritte drahtlos oder drahtgebunden der Öffentlichkeit zugänglich macht (etwa als eigene Internetseite oder unter dem Portal services.gastronovi.com oder sonst wie) oder/und unter vom Anbieter bereitgestellter Ressourcen nutzt, gilt Folgendes:
    1. Der Kunde wird beim Einstellen von eigenen Inhalten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere auch solche zum Schutze der Jugend sorgen und Urheber-, Marken- und Namensrechte sowie Persönlichkeitsrechte und sonstige Rechte Dritter beachten. Er wird keine rassistischen, diskriminierenden, pornographischen oder politisch extremen Inhalte einstellen.
    2. Den Anbieter trifft keine Prüfungs- und/oder Beratungspflicht hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtlichen Zulässigkeit der vom Kunden eingestellten Inhalte.
    3. Der Kunde haftet im Verhältnis zum Anbieter für Schäden, die dem Anbieter durch vom Kunden zu vertretende unrichtige oder gegen Rechtsnormen verstoßende Inhalte entstehen. Der Kunde ist in diesem Fall zur Freihaltung und Freistellung des Anbieters von Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen Dritter, die durch den Verstoß verursacht wurden, verpflichtet. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, den Anbieter von Rechtsverteidigungskosten (Gerichts- und Anwaltskosten etc.) vollständig freizustellen. Sonstige Ansprüche des Anbieters, insbesondere zur Sperrung der Inhalte und zur außerordentlichen Kündigung, bleiben unberührt.
    4. Der Anbieter ist berechtigt, die Anbindung der Website zum Internet vorübergehend zu unterbrechen (Sperrung der Website), falls ein hinreichender Verdacht auf rechtswidrige Inhalte der Website gemäß obigem 2.6.1 vorliegt, aufgrund einer Abmahnung des vermeintlich Verletzten oder Ermittlungen staatlicher Behörden, es sei denn, die Abmahnung ist offensichtlich unbegründet. Die Sperrung ist, sofern technisch möglich und zumutbar, auf die vermeintlich rechtsverletzenden Inhalte zu beschränken. Der Kunde ist über die Sperrung unter Angabe der Gründe unverzüglich zu benachrichtigen und aufzufordern, die vermeintlich rechtswidrigen Inhalte zu entfernen oder die Rechtmäßigkeit darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen.
  2. Der Kunde überträgt seine Inhalte selbst auf den Server des Anbieters. Soweit der Kunde Unterstützung hierfür und/oder Erstellung eigener Designvorlagen wünscht, erfolgt dies aufgrund gesonderter Abrede (Angebotsbestätigung).
    1. Der Kunde räumt dem Anbieter an Inhalten folgende Nutzungsrechte an Inhalten ein:
    2. Die Inhalte der Website sind für den Kunden im Einzelfalle nach Urheberrechtsgesetz (als Werk, Sammelwerk, Datenbankwerk, Computerprogramm, Lichtbild, Datenbank, über verwandte Leistungsschutzrechte oder als abgeleitete Rechte von den genannten Rechten), Kunsturhebergesetz, Markengesetz oder über sonstige Schutzrechte geschützt (,,geschützte Inhalte“). Der Kunde gewährt dem Anbieter das zeitlich auf die Dauer des Vertrages beschränkte, nicht übertragbare, auf den Standort des jeweiligen Servers (für Backup-Kopien: auf den Ort ihrer Verwahrung) beschränkte, nicht ausschließliche Recht, die geschützten Inhalte zu Zwecken dieses Vertrages auf dem Server, auf einem weiteren Server der zur Spiegelung dient, und auf einer ausreichenden Anzahl von Backup-Kopien zu vervielfältigen.
    3. Der Kunde gewährt dem Anbieter das zeitlich auf die Dauer des Vertrages beschränkte, nicht übertragbare, weltweite, nicht ausschließliche Recht, die geschützten Inhalte über das vom Anbieter unterhaltene Netz und das daran angeschlossene Internet der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen, dass Mitglieder der Öffentlichkeit Zugang zur Website von einem Ort und zu einer Zeit, die sie jeweils individuell wählen, haben und diese Daten durch Herunterladen vom Server des Anbieters speichern können. Soweit nach Beendigung des Vertrages geschützte Inhalte von Dritten in Cache-Speichern (etwa von Suchmaschinen) vorgehalten werden, wird diese Speicherung nicht mehr dem Anbieter zugerechnet.

 

2.7 Softwareaktualisierungen

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die Software in der jeweils aktuellsten Version zu nutzen. Soweit der Anbieter Aktualisierungen der Software ohne Funktionserweiterung im Wege der Wartung von der Software zum Einsatz bringt, gilt diese Vereinbarung. Der Anbieter wird den Kunden vor einer Aktualisierung (Durchführung Wartung) benachrichtigen.
  2. Sofern der Anbieter neue Module zur Software entwickelt, bietet der Anbieter diese dem Kunden zur Nutzung an. Neue Module sind - in Abgrenzung zu Aktualisierungen - Programmteile, die eine weitere Funktionalität zur Software beinhalten. Der Anbieter wird den Kunden spätestens bei Verfügbarkeit eines neuen Moduls der Software benachrichtigen und zur Nutzung anbieten. Wünscht der Kunde, das neue Modul zu nutzen, gelten die Bestimmungen dieser Vereinbarung.
  3. Der Anbieter entwickelt die Software laufend weiter.
    1. Sofern die Funktionalität der Software hierdurch nicht beeinträchtigt wird, darf der Anbieter Änderungen ohne vorherige Ankündigung vornehmen (automatische Updates).Diese Updates werden im Changelog aufgeführt und sind jederzeit abrufbar.
    2. Sofern mit der Bereitstellung einer neuen Aktualisierung eine Änderung von Funktionalitäten von durch die Software unterstützten Arbeitsabläufen des Kunden einhergeht, wird der Anbieter dies dem Kunden spätestens vier Wochen vor dem Wirksamwerden einer solchen Änderung in Textform ankündigen.
    3. Sofern mit der Bereitstellung einer neuen Version eine Einschränkung von Funktionalitäten (eine Funktionalität fällt weg und wird nicht durch eine äquivalente Funktionalität ersetzt) und/oder Beschränkungen in der Verwendbarkeit bisher erzeugter Daten einhergehen, wird der Anbieter dies dem Kunden spätestens drei Monate vor dem Wirksamwerden einer solchen Änderung in Textform ankündigen und ihm mit einer angemessenen Frist von mindestens drei Monaten Gelegenheit geben, der Änderung in Textform zu widersprechen und damit den Vertrag über die Nutzung der Software zu kündigen. Widerspricht der Kunde im Hinblick auf die Änderung nicht in Textform, so wird die Änderung Vertragsbestandteil. Der Anbieter wird den Kunden bei jeder Ankündigung von Änderungen auf die vorgenannte Frist und die Rechtsfolgen ihres Verstreichens aufmerksam machen.
    4. Hat der Anbieter dem Kunden eine Änderung nach vorstehendem 2.7.3.3 vor Ablauf der Kündigungsfrist nach 2.13.4 angekündigt und kündigt keine Partei den Vertrag, so gilt er mit Beginn der neuen Vertragsperiode.

 

2.8 Preise und Zahlungen

  1. Die Vergütung für die zu erbringenden Leistungen der Nutzungsgewährung bzgl. der Nutzung der Software und möglicher sonstiger Leistungen wird mit Bestellung und der Auftragsbestätigung vereinbart.
  2. Sonstige Leistungen werden vom Anbieter nach Aufwand zu den jeweils im Zeitpunkt der Beauftragung geltenden allgemeinen Preisen des Anbieters aufgrund kundenindividueller Vereinbarung erbracht.
  3. Vergütungen sind zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils anfallenden gesetzlichen Höhe geschuldet.
  4. Für jährliche oder darüber hinausgehende Lizenzen ist die Vergütung im Voraus geschuldet.
  5. Monatliche Preise sind, beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung, für den Rest des Kalendermonats anteilig zu zahlen. Danach sind die Preise jeweils kalendermonatlich im Voraus zu zahlen. Ist ein Preis für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wird dieser für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Preises berechnet.
  6. Wöchentliche Lizenzen und Erfolgs-Lizenzen werden am Ende eines Monats abgerechnet und in Rechnung gestellt. Eine wöchentliche Lizenz hat stets eine Laufzeit von Montag bis Sonntag.
  7. Hardware ist jeweils im Voraus zu vergüten.
  8. Eine Aufrechnung des Kunden mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt.
  9. Der Anbieter erstellt und übersendet Rechnungen grundsätzlich elektronisch. Der postalische Versand von Rechnungen auf Papier ist gegen gesondertes Entgelt möglich.
  10. Sofern kein Lastschrifteinzugsverfahren vereinbart ist, muss der Rechnungsbetrag spätestens am siebten Bankarbeitstag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein.
  11. Kommt der Kunde mit einer Zahlung mindestens 14 Tage in Verzug, so ist der Anbieter berechtigt, dem Kunden den Zugang zur Nutzung der Software nach einmaliger Ankündigung und Setzung einer Frist zur Zahlung von mindestens drei Tagen in Textform bis zur Beendigung des Verzugs zu sperren. Der Anbieter behält sich vor, ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich der Software auch wegen Rückständen mit Entgelten für Serviceleistungen, Supportkosten und Hardware- Leistungen geltend zu machen.
  12. Der Anbieter behält sich vor, die vereinbarte Vergütung mit Wirkung auf das jeweilige Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit anzupassen.
      1.  

 

2.9 Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde wird alle Pflichten erfüllen, die zur Abwicklung des Vertrages erforderlich sind. Er wird insbesondere
    1. dafür Sorge tragen, dass die technischen Voraussetzungen für eine gute Funktionalität der Software seinerseits gegeben sind, insbesondere, dass ein stabiles und schnelles Netzwerk vorhanden ist (vgl. auch 2.10.1) und dass die verwendete Hardware dem aktuellen Stand der Technik entspricht;
    2. diejenigen Mitarbeiter und Dienstleister, denen er Zugang zur Nutzung der Software gewährt, verpflichten, ihrerseits die für sie geltenden Bestimmungen dieses Vertrages einzuhalten und dafür Sorge zu tragen, dass sie diese Verpflichtung einhalten;
    3. die notwendigen Vorkehrungen treffen, um die Nutzung der Software durch Unbefugte mit ihm, seinen Mitarbeitern oder Dienstleistern zugeordneten Zugangsdaten zu verhindern.
    4. keine Informationen oder Daten unbefugt abrufen oder abrufen lassen oder in Programme, die von dem Anbieter betrieben werden, eingreifen oder eingreifen lassen oder in Datennetze des Anbieters unbefugt eindringen oder ein solches Eindringen fördern;
    5. den im Rahmen der Vertragsbeziehung und/oder unter Nutzung der Software möglichen Austausch von elektronischen Nachrichten nicht missbräuchlich für den unaufgeforderten Versand von Nachrichten und Informationen an Dritte zu Werbezwecken nutzen;
    6. dafür Sorge tragen, dass er (z. B. bei der Übermittlung von Texten/Daten Dritter auf den Server des Anbieters) alle Rechte Dritter an von ihm verwendeten Material beachtet;
    7. seine Pflichten aus 2.6 und 5 beachten;
    8. die Software nicht sonst zu rassistischen, diskriminierenden, pornographischen, den Jugendschutz gefährdenden, politisch extremen oder sonst gesetzeswidrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßende Zwecke verwenden;
    9. vor der Versendung von Daten und Informationen an den Anbieter diese auf Viren prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen.
  2. Im Falle einer Verletzung dieser Pflichten wird der Kunde den Anbieter von Ansprüchen Dritter freistellen, die auf der pflichtwidrigen Verwendung der Software durch ihn oder seine Mitarbeiter beruhen und dem Anbieter jeden aus einer Pflichtverletzung entstandenen Schaden ersetzen.

 

2.10 Obliegenheiten des Kunden

  1. Der Kunde sollte alle Obliegenheiten erfüllen, die zur Abwicklung des Vertrages und zur Nutzung der Software erforderlich sind, insbesondere
    1. dem Anbieter stets eine aktuelle, personenbezogene E-Mail-Adresse zur Ansprache, insbesondere bei dringenden Angelegenheiten, zur Verfügung zu stellen;
    2. die Mindestanforderungen an die Infrastruktur (z. B. Internetanbindung) und die Systemvoraussetzungen (im Hinblick auf das jeweilige Gerät, von dem aus die Software genutzt wird) für die Nutzung der Software schaffen. Der Kunde muss sicherstellen, dass diese stets erfüllt werden. Die jeweils aktuellen Mindestanforderungen sind auf der Internetseite des Anbieters zu finden;
    3. die ihm, seinen Mitarbeitern und Dienstleistern zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen geheim halten, vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Dritte weitergeben. Diese Daten sind durch geeignete und übliche Maßnahmen zu schützen. Der Kunde wird den Anbieter unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten und/oder Kennwörter nicht berechtigten Personen bekannt geworden sein könnten;
    4. wenn er zur Erzeugung von Anwendungsdaten mithilfe der Software dem Anbieter Daten übermittelt, diese regelmäßig und der Bedeutung der Daten entsprechend sichern und täglich eigene Sicherungskopien erstellen, um bei Verlust dieser übermittelten Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben zu ermöglichen;
    5. sofern und soweit ihm einvernehmlich die technische Möglichkeit dazu eröffnet wird, regelmäßig die auf dem Server gespeicherten Anwendungsdaten durch Download zu sichern;
    6. seine Pflichten aus dem Geldwäschegesetz beachten (Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten).
  2. Nach Vertragsbeendigung wird der Kunde seine Daten (gleich ob Anwendungsdaten oder Inhalte, die im Internet zum Abruf bereitgehalten werden) selbst vom Server des Anbieters herunterladen und sichern.

 

2.11 Rechte und Pflichten bei Mängeln

  1. Mängel an Vertragsleistungen, insbesondere Mängel an den Leistungen nach 2.1.6 dieser Bedingungen, wird der Kunde dem Anbieter unverzüglich anzeigen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Anzeige aus Gründen, die er zu vertreten hat, stellt dies eine Mitverursachung bzw. ein Mitverschulden dar. Soweit der Anbieter infolge der Unterlassung oder Verspätung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, die Vergütung nach 2.8 dieser Bedingungen zu mindern, den Ersatz des durch den Mangel eingetretenen Schadens zu verlangen oder den Vertrag wegen des Mangels ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich zu kündigen, es sei denn, der Kunde hat das Unterlassen der Anzeige nicht zu vertreten.
  2. Der Anbieter wird Mängel an der Software unverzüglich beheben.
  3. Eine Kündigung des Kunden gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn dem Anbieter ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie vom Anbieter verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Kunden gegeben ist.
  4. Die Rechte des Kunden wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne Zustimmung des Anbieters Änderungen an der Software vornimmt oder vornehmen lässt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderungen keine für den Anbieter unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung der Mängel haben. Die Rechte des Kunden wegen Mängeln bleiben unberührt, sofern der Kunde zur Vornahme von Änderungen, insbesondere im Rahmen der Ausübung des Selbstbeseitigungsrechts gem. § 536 a Abs. 2 BGB berechtigt ist und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert wurden.
      1.  

 

2.12 Haftung

  1. Der Anbieter haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von ihm sowie seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter im Fall einer übernommenen Garantie oder der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Im Übrigen haftet der Anbieter nur, soweit er eine wesentliche Vertragspflicht (= solche Pflichten, die für die Durchführung dieses Vertrages unabdingbar sind und/oder auf deren Erfüllung der Kunde berechtigterweise vertrauen darf) verletzt hat. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt.
  2. Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters auf Schadensersatz (§536a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen; der vorstehende 2.12.1 bleibt unberührt.
  3. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  4. Der Anbieter haftet nicht für höhere Gewalt. Unter höherer Gewalt werden Störungen verstanden, die ihre Ursachen in Ereignissen haben, auf die der Anbieter keinen Einfluss hat, wie etwa Arbeitskampf, Katastrophen oder Störungen der Energieversorgung bei Dritten, Ausfall der Telekommunikationsnetze Dritter sowie behördliche Maßnahmen.
      1.  

 

2.13 Vertragsbeginn und -laufzeit, Kündigung

  1. Der Vertragsbeginn ist grundsätzlich in der Auftragsbestätigung zur Software benannt. Die Erstlaufzeit dieses Vertrages ist in der Auftragsbestätigung benannt.
  2. Die Mindestlaufzeit des Softwarevertrages entspricht der Laufzeit, die in der Auftragsbestätigung definiert ist, jedoch min. 3 Monate.
  3. Einzelne Module/Lizenzen können unabhängig von der erstmaligen Auftragsbestätigung selbständig hinzu gebucht werden. Vertragsbeginn ist dann jeweils die erstmalige Nutzung. Der Abschluss erfolgt im Account. Dazu wählt der Kunde die entsprechenden Module aus, und bestätigt seine Auswahl. Sind neben dem Firmennamen und Rechnungsadresse auch Kreditkartendaten hinterlegt, schließt der Kunde durch Bestätigung und Absendung einen Vertrag über die kostenpflichtige Nutzung der Software mit der ausgewählten Abrechnung mit gastronovi ab.
  4. Der Vertrag ( Jahres- und/oder Monatslizenz ) verlängert sich jeweils um die in der Auftragsbestätigung definierte Laufzeit, aber nicht mehr als 1 Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von einem (1) Kalendermonat zum Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Erfolgs- und/oder wöchentliche Lizenzen werden unter Beachtung der Mindestlaufzeiten individuell gebucht, nach Nutzung abgerechnet, und sind daher nicht zu kündigen.
  5. Teilt der Anbieter dem Kunden eine Preisanpassung oder eine Änderung seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Änderung seiner Leistungen mindestens einen Monat vor Ende der Vertragslaufzeit in Textform mit, so stellt diese eine Kündigung des Vertrags zu den bisherigen Bedingungen zum Ende der Vertragslaufzeit und ein Angebot zu den aktuellen Bedingungen und der aktuellen Vergütung dar.
  6. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  7. Alle Kündigungen nach diesem Vertrag haben in Textform zu erfolgen.
  8. Bei Vertragsbeendigung hat der Kunde seine Daten auf eigene Kosten vom Server des Anbieters auf einen eigenen Datenträger zu sichern.
  9. Eine Abmeldung des Gewerbes begründet kein Sonderkündigungsrecht.
      1.  

 

2.14 Nutzungsrechte, Rechte des Anbieters bei Überschreitung der Nutzungsbefugnisse

  1. Der Kunde erhält an der Software das einfache (nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare), auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränkte Nutzungsrecht zur Nutzung nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen.
    1. Eine Überlassung der Software an den Kunden erfolgt nicht. Der Kunde darf die Software nur für seine eigenen geschäftlichen Tätigkeiten durch eigenes Personal und die Beratung durch seine Berater nutzen.
    2. Der Kunde ist nicht berechtigt, Änderungen an der Software vorzunehmen. Dies gilt nicht für Änderungen, die für die Berichtigung von Fehlern notwendig sind, sofern der Anbieter sich mit der Behebung des Fehlers in Verzug befindet oder die Fehlerbeseitigung ablehnt.
    3. Sofern der Anbieter während der Laufzeit neue Versionen, Aktualisierungen, Upgrades oder andere Neulieferungen im Hinblick auf die Software vornimmt, gelten die vorstehenden Rechte auch für diese.
    4. Rechte, die dem Kunden nicht ausdrücklich eingeräumt werden, stehen dem Kunden nicht zu. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, die Anwendung über die vereinbarte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen. Insbesondere ist es nicht gestattet, die Software zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, insbesondere nicht zu vermieten oder zu verleihen. Die Software darf Dritten nur zu seinen eigenen betrieblichen Zwecken zugänglich gemacht werden.
  2. Verletzt der Kunde die Regelungen in 2.12.1 dieser Bedingungen aus von ihm zu vertretenden Gründen, kann der Anbieter den Zugriff des Kunden auf die Software oder die Anwendungsdaten sperren, wenn die Verletzung hierdurch nachweislich abgestellt werden kann. Hat der Kunde die Pflichtverletzung zu vertreten, so kann der Anbieter Schadensersatz geltend machen.

3. Hardware

  1. Gegenstand dieses Abschnitts sind der Verkauf und die Lieferung von Waren durch den Anbieter unabhängig davon, über welche Plattform diese angeboten wird.

 

3.2 Vertragsschluss, Vertragsinhalt und Beschaffenheit unserer Ware

  1. Die Angebote des Anbieters sind stets freibleibend, d. h. gastronovi behält sich vor im Einzelfall, z. B. aufgrund von Lieferschwierigkeiten, das Angebot zurückzuziehen und/oder neue Konditionen anzubieten . Ein Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden kommt erst zustande, wenn der Anbieter die Bestellung des Kunden ausdrücklich in Textform bestätigt oder eine bestellte Ware liefert.
  2. Maßgebend für den Inhalt des Vertrages sind das Angebot, die Auftragsbestätigung des Anbieters in Textform sowie diese Bedingungen. Bei Auslieferung von Ware ohne vorherige Auftragsbestätigung gilt der Lieferschein als Auftragsbestätigung. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Nachträgliche Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden zu einem Vertrag müssen in Textform vereinbart werden.
  3. Als vereinbarte Beschaffenheit der Ware gelten diejenigen Eigenschaften und Merkmale, im Angebot und der Auftragsbestätigung genannt sind. Andere oder weitergehende Eigenschaften und Merkmale gelten nur dann als vereinbarte Beschaffenheit, wenn diese ausdrücklich mit dem Kunden vereinbart wurden. Der Anbieter weist darauf hin, dass die in den Angeboten und Informationsmaterialien enthaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Qualitäts-, Mengen-, Gewichts-, Maß- und Leistungsangaben nur Annäherungswerte wiedergeben. Eine Abweichung der gelieferten Ware von diesen Annäherungswerten innerhalb üblicher Toleranzen berechtigt den Kunden zu keinerlei Mängel-, Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen.
  4. Erklärungen zur Beschaffenheit und Haltbarkeit der Ware, mit denen der Anbieter dem Kunden unbeschadet seiner gesetzlichen Ansprüche zusätzliche Rechte einräumt, stellen nur dann eine Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie im Sinne des § 443 BGB dar, wenn diese Erklärungen ausdrücklich als Garantie bezeichnet wurden. Insbesondere bei Lieferungen von Mustern und Proben gelten deren Eigenschaften nur bei ausdrücklicher Bezeichnung als Garantie als garantiert.
  5. Übernimmt der Anbieter die Einrichtung gelieferter Hardware für den Kunden, so behält er sich vor, diese ganz oder teilweise nach Zustimmung des Kunden und im Rahmen der gesondert abgeschlossene Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung ( AVV ) durch einen Fernzugriff auf die gelieferte Hardware vorzunehmen.
  6. Die Rücknahme ausgelieferter Hardware ist grundsätzlich ausgeschlossen.
      1.  

 

3.3 Lieferung und Gefahrübergang

  1. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
  2. Den Ort der Übergabe, die Art der Lieferung und der Gefahrübergang regelt der jeweils mit dem Kunden abgeschlossene Vertrag. Soweit nichts anderes vereinbart ist, liefert der Anbieter an den jeweils vereinbarten Lieferort (DAP - Incoterms 2010). Der Gefahrübergang findet also bei Übergabe der Ware an den Kunden oder seine Mitarbeiter.
  3. Vom Anbieter genannte Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn diese in Textform bestätigt und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
  4. Soweit die Lieferung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht wird, muss der Kunde dem Anbieter zur Bewirkung der Leistung eine angemessene Nachfrist von regelmäßig mindestens 12 Werktagen setzen. Ansonsten ist der Kunde nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
  5. Sofern der Anbieter mit seinen Lieferanten rechtzeitig ein kongruentes Deckungsgeschäft geschlossen hat, stehen dem Kunden vereinbarte Lieferfristen oder Liefertermine zudem unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Selbstbelieferung.
  6. Soweit Lieferfristen oder Liefertermine wegen Fällen höherer Gewalt (d. h. unvorhergesehene, vom Anbieter unverschuldete Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht hätten vermieden werden können, z. B. Arbeitskämpfe, Kriege, Feuer, Transporthindernisse, Rohmaterialmangel, behördliche Maßnahmen) nicht eingehalten werden können, wird hierdurch für die Zeit ihrer Dauer und den Umfang ihrer Wirkung die Lieferverpflichtung des Anbieters unterbrochen. Dies gilt auch, wenn der Anbieter sich bereits im Lieferverzug befindet.
  7. In den unter den lit. e. und f. genannten Fällen wird der Anbieter den Kunden unverzüglich unterrichten und gleichzeitig die voraussichtliche, frühestmögliche neue Lieferfrist mitteilen. Der Anbieter ist berechtigt, vom Vertrag mit dem Kunden zurückzutreten, wenn er voraussichtlich nicht nur vorübergehend an der Erfüllung seiner Lieferverpflichtung gehindert ist und dem Kunden unverzüglich etwaige bereits dem Anbieter gegenüber erbrachte Gegenleistungen zu erstatten.
      1.  

 

3.4 Preise und Zahlungen

  1. Die Preise des Anbieters verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Die Zahlungsbedingungen des Hardwareverkaufs sind in der Auftragsbestätigung definiert. Skonti oder sonstige Abzüge werden nicht gewährt. Bei Überschreitung von Zahlungsfristen werden Ihnen Zinsen in Höhe von jährlich 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Der Anbieter ist berechtigt, vom Kunden höheren Schadensersatz zu verlangen, wenn er nachweist, dass ihm durch das Überschreiten von Zahlungsfristen ein höherer Schaden entstanden ist.
  3. Der Kunde kann nur mit den vom Anbieter unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Dies gilt nicht für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten oder die Aufrechnung innerhalb des Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung.
  4. Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Anbieter, die keine Geldforderungen sind, bedarf seiner vorherigen Zustimmung.
      1.  

 

3.5 Eigentumsvorbehalt

  1. Der Anbieter behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware (“Vorbehaltsware”) bis zur vollständigen Erfüllung des Kaufpreises sowie sämtlicher Forderungen gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung (einschließlich im Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht bestehender Forderungen) vor. Das Eigentum an der Vorbehaltsware geht auf den Kunden über, sobald der Kaufpreis getilgt ist und keine weiteren Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Anbieter besteht (Kontokorrentvorbehalt).
  2. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu veräußern. Die Vorbehaltsware darf vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat den Anbieter unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die dem Anbieter gehörenden Waren erfolgen.
  3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, darf der Anbieter nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag über den Kauf der Vorbehaltsware zurücktreten oder/und die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehalts herausverlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; der Anbieter darf vielmehr lediglich die Ware herausverlangen und sich den Rücktritt vorbehalten. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, darf der Anbieter diese Rechte nur geltend machen, wenn er dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist. Der Anbieter ist nach der Herausgabe der Vorbehaltsware berechtigt, diese auf Kosten des Kunden, unbeschadet der Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen des Kunden, durch freihändigen Verkauf oder im Wege einer Versteigerung bestmöglich zu verwerten. Den Verwertungserlös rechnet der Anbieter dem Kunden nach Abzug entstandener Kosten auf seine Verbindlichkeiten ihm gegenüber an. Einen etwaigen Überschuss zahlt der Anbieter dem Kunden aus.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten sorgfältig zu verwahren, gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern und auf das Verlangen des Anbieters den Abschluss der Versicherung nachzuweisen. Versicherungsansprüche sowie Ansprüche gegen Dritte wegen Beschädigung, Zerstörung, Diebstahls oder Verlustes der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber an den Anbieter ab. Der Anbieter nimmt diese Abtretung an.
  5. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde unverzüglich nach Bekanntwerden mitzuteilen und dem Anbieter alle für eine Sicherung seiner Rechte an der Vorbehaltsware notwendigen Informationen und Unterlagen zu überlassen. Der Kunde haftet für alle Kosten, die für die Aufhebung des Zugriffs, insbesondere durch Erhebung einer Drittwiderspruchsklage anfallen, soweit sie nicht von dem betreibenden Gläubiger erlangt werden können.
  6. Wenn der Kunde dies verlangt, ist der Anbieter verpflichtet, die dem Anbieter zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert des Anbieters offenen Forderungen gegen den Kunden um mehr als 10 % übersteigt. Der Anbieter darf dabei die freizugebenden Sicherheiten auswählen.
      1.  

 

3.6 Rechte und Pflichten des Kunden bei Mängeln

  1. Der Kunde hat die Ware bei der Ankunft am Bestimmungsort unverzüglich auf Mängel zu untersuchen. Dies gilt auch, wenn der Anbieter dem Kunden zuvor Muster oder Proben gesandt hat. Offensichtliche Mängel hat der Kunde dem Anbieter unverzüglich, jedoch spätestens binnen 6 Werktagen, schriftlich oder in Textform anzuzeigen. Nicht offensichtliche Mängel hat der Kunde dem Anbieter unverzüglich, jedoch spätestens binnen 6 Werktagen, nach ihrer Entdeckung schriftlich oder in Textform anzuzeigen. Vermerke auf Lieferscheinen gelten nicht als schriftliche Rüge. Die Absendung der Anzeige genügt zur Wahrung der vorstehend genannten Fristen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Untersuchung der Ware und Rüge des Mangels, kann er sich auf den Mangel nicht berufen.
  2. Bei berechtigten und rechtzeitigen Mängelrügen stehen dem Kunden die Rechte bei Mängeln nach den gesetzlichen Vorschriften zu, jedoch beschränkt nach Maßgabe der nachfolgenden 3.5.3 und 3.6.4.
  3. Sind von mehreren gelieferten Waren nur einzelne mangelhaft, beschränkt sich das etwaige Rücktrittsrecht des Kunden auf die mangelhafte Ware. Dasselbe gilt entsprechend, wenn von einer verkauften Ware nur ein Teil mangelhaft ist. Dies gilt nicht, wenn die mangelhafte Ware oder der mangelhafte Teil von den übrigen Waren oder Teilen nicht ohne Beschädigung oder Funktionseinbußen getrennt werden können oder dies für den Kunden unzumutbar wäre. Die Gründe für die Unzumutbarkeit hat der Kunde darzulegen.
  4. Der Kunde hat kein Recht zum Rücktritt, wenn der Mangel geringfügig ist.
  5. Die Rechte und Ansprüche des Kunden bei Mängeln von gelieferter Ware unterliegen nicht dem Verbot gemäß 3.4.3.
  6. Transportschäden sind dem Kurierdienst oder Spediteur unverzüglich anzuzeigen; es gelten insoweit die Anzeigepflichten der Allgemeinen Deutschen Speditionsbedingungen.
      1.  

 

3.7 Haftungsbeschränkungen, Rücktrittsausschluss

  1. Der Anbieter haftet bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen in jedem Falle unbeschränkt für von ihm verschuldete Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie verschuldensunabhängig nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. Bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst möglich macht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, haftet der Anbieter für Schäden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit grundsätzlich unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens.
  3. In allen sonstigen Fällen sind Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, gegen den Anbieter ausgeschlossen, soweit nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung durch ihn, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen vorliegt.
  4. Die Rechte des Kunden, sich wegen einer von dem Anbieter nicht zu vertretenden, nicht in einem Mangel der Ware bestehenden Pflichtverletzung vom Vertrag zu lösen, sind ausgeschlossen.
  5. Soweit die Haftung des Anbieters nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen.
  6. Hat der Anbieter eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware oder dafür übernommen, dass die Sache für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält oder hat er einen Mangel arglistig verschwiegen, bleiben die gesetzlichen Ansprüche des Kunden von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
      1.  

 

3.8 Verjährungsfristen

  1. Die Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels der Ware verjähren in einem Jahr ab Gefahrübergang.
  2. Die sonstigen vertraglichen Ansprüche des Kunden wegen Pflichtverletzungen verjähren in einem Jahr. Dies gilt nicht für das Recht des Kunden, sich wegen einer vom Anbieter zu vertretenden Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel liegt, vom Vertrag zu lösen.
  3. Ansprüche aus einer Garantie verjähren ebenfalls in einem Jahr.
  4. Abweichend von den vorstehenden 3.8.1 und 3.8.2 gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen für folgende Ansprüche des Kunden:
    1. Schadenersatzansprüche aus einer Produkthaftpflicht, wegen eines Schadens aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder einer wesentlichen Vertragspflicht sowie wegen sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch den Anbieter oder seine Erfüllungsgehilfen beruhen,
    2. Ansprüche auf Aufwendungsersatz gemäß § 478 Abs. 2 BGB,
    3. Ansprüche wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels.
    4. Mängelansprüche wegen dinglicher Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB).
  5. Ansprüche des Anbieters gegen den Kunden verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften.

4. Support und Dienstleistungen

  1. Der Anbieter leistet Support und weitere Dienstleistungen im Umfang wie dies in der Auftragsbestätigung vereinbart ist.
  2. Für den Support gelten zusätzlich zu den hier aufgeführten allgemeinen Bedingungen auch die jeweils aktuellen Support-Bedingungen.
    Allgemeine Support-Bedingungen
  3. Für weitere Dienstleistungen gelten zusätzlich zu den hier aufgeführten allgemeinen Bedingungen auch die jeweils aktuellen Leistungsbeschreibungen, hier.
  4. Maßnahmen der Mängelgewährleistung fallen nicht unter Support und Dienstleistung.

5. Datensicherheit, Datenschutz

  1. Die Parteien werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Durchführung eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.
  2. Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insb. datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei. Soweit die zu verarbeitenden Daten personenbezogene Daten sind, liegt eine Auftragsdatenverarbeitung vor und der Anbieter wird die gesetzlichen Erfordernisse der Auftragsdatenverarbeitung und Weisungen des Kunden (z.B. zur Einhaltung von Löschungs- und Sperrungspflichten) beachten. Einzelheiten regelt die gesondert abgeschlossene Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung (AVV). Die Weisungen müssen rechtzeitig schriftlich mitgeteilt werden.
  3. Die Rechte und Pflichten der Parteien im Rahmen der Nutzung der Software sind Gegenstand der hierzu getroffenen Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gemäß § 11 BDSG.
  4. Der Anbieter wird Daten des Kunden nur in dem Umfang erheben und nutzen, wie es die Durchführung dieses Vertrages erfordert.
  5. Der Anbieter bietet innerhalb der Software Schnittstellen an, in denen der Kunde insbesondere auf die Daten von Dritten zugreift, Daten mit Dritten austauscht oder Daten bei Dritten speichert (vgl. 2.1.7). Der Anbieter stellt hierfür jeweils nur eine Schnittstelle in der Software zur Verfügung. Die über diese Schnittstellen zur Verfügung gestellten Informationen und angebotenen Leistungen sind Informationen und Leistungen des Dritten. Durch die Nutzung der Schnittstellen und die Auswahl der Module von Dritten willigt der Kunde in die Übermittlung von Daten aus der Software an den jeweiligen Dritten ein, der die jeweiligen Leistungen anbietet.

6. Geheimhaltung

  1. Die Vertragspartner werden über alle vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangt sind, Stillschweigen bewahren bzw. diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber – gleich zu welchem Zweck – verwenden. Zu den als vertraulich zu behandelnden Informationen zählen die von der informationsgebenden Partei ausdrücklich als vertraulich bezeichneten Informationen und solche Informationen, deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen der Überlassung eindeutig ergibt. Durch den Anbieter vertraulich zu behandeln sind insbesondere die Anwendungsdaten, sollte er von diesen Kenntnis erlangen.
  2. Die Verpflichtungen nach 6.1 entfallen für solche Informationen oder Teile davon, für die die empfangende Partei nachweist, dass sie
    1. ihr vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren;
    2. der Öffentlichkeit vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren;
    3. der Öffentlichkeit nach dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich wurden, ohne dass die informationsempfangende Partei hierfür verantwortlich ist.
  3. Die Verpflichtungen nach 6.1 bestehen auch über das Vertragsende hinaus auf unbestimmte Zeit, und zwar so lange, wie ein Ausnahmetatbestand nach 6.2 nicht nachgewiesen ist.

7. Schlussbestimmungen

  1. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
  2. Die Software ist nur in Deutschland, Österreich, der Schweiz (DACH-Region) und Frankreich wie hier beschrieben anwendbar. Bei einer Anwendung außerhalb dieser Länder kann der Anbieter keine Gewährleistung für eine ordnungsgemäße Funktionalität übernehmen.
  3. Ergeben sich in der praktischen Anwendung dieses Vertrages Lücken, die die Vertragspartner nicht vorgesehen haben, oder wird die Unwirksamkeit einer Regelung festgestellt, so verpflichten sie sich, diese Lücke oder unwirksame Regelung in sachlicher, am wirtschaftlichen Zweck des Vertrages orientierter, angemessener Weise auszufüllen bzw. zu ersetzen.
  4. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Bremen, sofern der Kunde Kaufmann ist. Der Anbieter bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden Klage oder andere gerichtliche Verfahren zu erheben oder einzuleiten.

8. Quellen / Verweise

    1. Support: https://support.gastronovi.com/de
    2. Preis- und Modulliste: https://www.gastronovi.com/preise
    3. Mindestanforderungen/Systemvoraussetzungen Hardware & Software: https://support.gastronovi.com/de/allgemein/systemvoraussetzungen
    4. Allgemeine Support-Bedingungen: https://www.gastronovi.com/allgemeine-support-bedingungen
    5. Service-Dienste: https://www.services.gastronovi.com
    6. Überlassung von SIM-Karten: https://www.gastronovi.com/de/agb/ueberlassung-von-sim-karten