DSGVO in der Gastronomie:
Diese Regelungen gibt es
So arbeiten Sie in Ihrer Gastronomie datenschutzkonform nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Es gibt zahlreiche, komplizierte Verordnungen, Richtlinien, Grundsätzen oder andere Anforderungen, die Unternehmen beachten und einhalten müssen. Dies führt auch unter Gastronomen zu Unsicherheit, denn bei Verstößen können Bußgelder drohen.
Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) verunsichert nach wie vor viele Gastronomen, welche Maßnahmen sie ergreifen müssen, um in puncto Datenschutz auf der sicheren Seite zu sein. gastronovi nimmt seine Verantwortung als Cloud-Anbieter / Anbieter von Datenerhebungs-, Verarbeitungs- und Speicherungsprozessen sehr ernst. Deswegen lassen wir unsere Software im Hinblick auf die Richtlinien durch einen externen Datenschutz-Experten regelmäßig prüfen und nehmen entsprechende Anpassungen vor.
Stand: März 2021
Im folgenden Artikel haben wir für Sie zusammengefasst:
Was ist die DSGVO?
Was sind die 4 wichtigsten Grundregeln der DSGVO?
- Keine Erhebung, Speicherung, Verwendung, Verarbeitung ohne Rechtsgrund oder wirksame Einwilligung.
- Die Erhebung, Speicherung, Verwendung, Verarbeitung darf nur für einen bestimmten Zweck erfolgen.
- Fällt der Zweck weg, sind die Daten unmittelbar zu löschen (es sei denn, es gibt einen Rechtsgrund oder eine wirksame Einwilligung).
- Datensparsamkeit, d.h. es sollen so wenig wie möglich Daten erhoben, gespeichert, verwendet und/oder verarbeitet werden, um den Zweck erfüllen zu können.
Was bedeutet die DSGVO für Gastronomen?
Daten wie Name, E-Mail-Adresse, Anschrift, Geschlecht, Geburtsdatum, aber auch die Kategorisierung in Kundengruppen sind personenbezogene Daten, die unter den Datenschutz fallen. Gastronomie-Betriebe sind, wie alle anderen Unternehmen auch, verpflichtet, sich über aktuelle Bestimmungen zu informieren und datenschutzkonform zu arbeiten.
Je nach genutzten Modulen werden durch gastronovi Office beispielsweise folgende personenbezogene Daten gespeichert:
- Kundenstammdatensatz
- Reservierungen
- Rechnungsdaten inkl. Verkaufspositionen
- Umfrageergebnisse
- Kundenkarten
- Versendete Newsletter
Welche Anfragen könnte ein Kunde bezüglich seiner Daten haben?
Beim Thema Datenschutzverordnung sind bei vielen Gastronomen viele Fragen offen. Um Sie bei der Erfüllung der DSGVO-Anforderungen zu unterstützen, haben wir eine zentrale Verwaltung für personenbezogene Daten eingeführt. So können Sie ohne großen Aufwand Ihre Kundendaten verwalten und Anfragen Ihrer Gäste bequem beantworten. Mehr Zeit für Ihr Tagesgeschäft – weniger Verwaltungsaufwand.
Wie gastronovi Sie dabei unterstützt:
Ein Gast bittet Sie, ihm die Kundendaten zur Verfügung zu stellen, die Sie über ihn gespeichert haben. Damit Sie diese DSGVO-Vorschrift einhalten und die gewünschten Daten konform bereitstellen können, haben wir in gastronovi Office die Kategorie “Datenschutz” eingeführt, die Sie als Reiter in der Kundenkartei einsehen können. Über diesen Reiter können entsprechend berechtigte Mitarbeiter Daten eines bestimmten Kunden als Export bereitstellen.Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum DSGVO-Export der Kundendaten finden Sie in unserem Handbuch.
Wie gastronovi Sie dabei unterstützt:
Verlangt ein Kunde die Löschung seiner Daten, wird dies durch das Entfernen des Kunden aus der Kundenkartei durchgeführt (“- Kunde”). Sind dem Kunden Reservierungen und/oder Rechnungen zugewiesen, wird der Kunde vorerst gesperrt, da diese Informationen den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Buchführungsunterlagen unterliegen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Kundendaten automatisch gelöscht.Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Löschung der Kundendaten finden Sie in unserem Handbuch.
Wie gastronovi Sie dabei unterstützt:
Damit Sie mit gastronovi Office die speziellen Anforderungen der DSGVO leichter erfüllen können, hat gastronovi das Recht “Datenschutz” eingeführt. Sie können einer ausgewählten Rolle dieses Recht zuweisen und dieser damit erlauben, Kundendaten zu exportieren und sie so dem Gast zur Verfügung zu stellen.Überlegen Sie sich genau, welche Mitarbeiter berechtigt sein sollten, Kundendaten zu exportieren und an Kunden auszuhändigen. Wir empfehlen Ihnen, nur ausgewählten Personen dieses Recht zu erteilen. Bitte erfragen Sie zudem bei Ihrem Rechtsberater, ob Sie mit Ihren Mitarbeitern gesonderte Regelungen hinsichtlich des Datenschutzes treffen müssen.
Wie gastronovi Sie dabei unterstützt:
Für die Bearbeitung und Verwaltung der Tischreservierungen über gastronovi benötigt das System lediglich die E-Mail-Adresse des Kunden. Dieses Feld ist daher standardmäßig als verpflichtend markiert. Nutzen Sie das Widget mit der vorgegebenen Standardfunktion, sind Sie beim Datenschutz auf der sicheren Seite. Prüfen Sie jedoch zuvor, ob Sie in gastronovi Office entsprechende rechtssichere und aktuelle Datenschutzbestimmungen hinterlegt haben.Falls Sie weitere Daten als Pflichtfelder abfragen wollen oder individuelle Felder hinzufügen (z. B. ob der Gast einen Kindersitz benötigt) lassen Sie sich bitte von Ihrem Datenschutzbeauftragten beraten, inwieweit dies im Rahmen des Datenschutzes möglich ist.
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur DSGVO-konformen Erfassung von Reservierungen finden Sie in unserem Handbuch.
Möchten Sie also Ihr E-Mail-Marketing weiterhin erfolgreich betreiben und datenschutzkonform handeln, müssen Sie sich die Aufnahme in den Verteiler vom Empfänger bestätigen lassen.
Dazu kommt, dass Sie der betroffenen Person ein Widerrufsrecht einräumen müssen. Das bedeutet, Ihr Gast muss jederzeit die Möglichkeit haben, sich vom Newsletter wieder abzumelden.
Prüfen Sie die Einstellungen, die Sie in gastronovi Office zum Thema Newsletter vorgenommen haben und lassen Sie diese gegebenenfalls von einem Fachanwalt ebenfalls überprüfen.
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung der Einstellungsmöglichkeiten zum E-Mail-Marketing und Newsletter finden Sie in unserem Handbuch.
Wie gastronovi Sie dabei unterstützt:
Je nach Umfang und Sensibilität der Abfragen, die Sie in Ihrer Online-Umfrage tätigen, ist es möglich, dass eine Einwilligung der Teilnehmer nötig ist, damit Sie diese Daten verwenden dürfen. Hierfür können Sie in gastronovi Office Ihrer neu erstellten Umfrage einfach eine Checkbox hinzufügen, über die Sie die Einwilligung bei den Teilnehmern einholen können.Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Erfassung der Einwilligung für Kunden-Umfragen finden Sie in unserem Handbuch.
Welche Maßnahmen müssen Gastronomen zum Thema DSGVO umsetzen?
Bestätigen Sie den Auftragsdatenverarbeitungsvertrag von gastronovi
Als Anbieter von Datenerhebungs-, Verarbeitungs- und Speicherungsprozessen nehmen wir unsere Verantwortung sehr ernst. Deswegen garantieren wir unseren Kunden, dass alle Daten aus gastronovi Office sicher gespeichert werden. Damit wir Ihre Daten weiterhin reibungslos und datenschutzkonform verarbeiten können, ist es zwingend notwendig, dass Sie einen sogenannten Auftragsdatenverarbeitungsvertrag mit uns schließen. Diesen können Sie ganz bequem in gastronovi Office im Bereich “Mein gastronovi” bestätigen.Durch den Vertrag erhalten Sie zudem Transparenz darüber, welche Daten gastronovi erfasst, wo diese gespeichert werden und welche Maßnahmen wir umsetzen, um Ihre Daten zu schützen.
Passen Sie Ihre Rechtstexte an die DSGVO an
Die DSGVO erfordert, dass die betroffenen Personen durch rechtliche Texte wie beispielsweise Datenschutzerklärung und Einwilligungstexte auf die Erhebung, Verwendung und Speicherung ihrer personenbezogenen Daten hingewiesen werden. Dies gilt insbesondere für Gastronomen, die eine Website betreiben, Online-Reservierungen aufnehmen oder das gastronovi Bestellsystem nutzen. Aber auch für die Speicherung und Verwendung händisch erfasster personenbezogene Daten benötigen Sie eine Datenschutzerklärung und ggf. die Einwilligung des Kunden.Prüfen Sie also, ob alle hinterlegten Rechtstexte aktuell und korrekt sind. Passen Sie sie gegebenenfalls an bzw. lassen Sie sich entsprechende Texte erstellen. Hier gibt es unter anderem Online-Tools (z. B. eRecht24 Impressum Generator), die bei der Erstellung von Impressum und Datenschutzerklärung unterstützen können. Wir empfehlen in diesem Kontext einen Experten zu Rate zu ziehen, um sich gegen Abmahnungen und Verstöße abzusichern.
Überprüfen Sie Analyse und Tracking der Internetpräsenz (Cookies)
Die von gastronovi Office bereitgestellten Webseiten sowie das Bestell- und Reservierungswidget setzen für die Analyse der Nutzung ein datensparsames Tracking ein, welches ohne Einsatz von Cookies arbeitet. Für den Einsatz dieses Dienstes ist ein entsprechender Textbaustein in gastronovi Office bereits im System hinterlegt, der aber auch durch Sie noch angepasst werden kann.Sie haben auch die Möglichkeit, eigene Analysewerkzeuge in Ihre von gastronovi Office bereitgestellten Seiten einzubinden. Hierzu gibt es im Bereich der Internetpräsenz grundlegende Einstellungsmöglichkeiten. Für die richtigen Einstellungen seitens Google Analytics und den Hinweis in der Datenschutzerklärung sind ausschließlich Sie als Kunde selbst verantwortlich. Werden hier spezifische Cookie PopUp-Funktionen gewünscht, müssen diese über eigene eingebundene Skripte realisiert werden.
Dokumentieren Sie, wie Sie personenbezogene Daten erheben und verarbeiten
Dank der Funktion von gastronovi in der Kundenkartei unter “Datenschutz” werden sämtliche Vorgänge in Bezug auf Ihre Kundendaten dokumentiert. So können Sie nachweisen, wann ein Export der Daten stattgefunden hat oder wann sich ein neuer Kunde für den Newsletter ein- bzw. ausgetragen hat.Nutzen Sie mehrere Module von gastronovi haben Sie alle Kundendaten schnell auf einen Blick und zentral verfügbar. gastronovi senkt damit effektiv den Aufwand zur DSGVO-konformen Datenverarbeitung und Sie können Ihrem Kunden alle Daten problemlos zur Verfügung stellen.
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Dokumentation und dem Aktionsprotokoll finden Sie in unserem Handbuch.
Schulen Sie Ihre Mitarbeiter im Umgang mit personenbezogenen Daten
Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter für die Anforderungen, die die DSGVO mit sich bringt. Informieren Sie intern über die praktische Umsetzung bei Ihnen im Betrieb. Alle Mitarbeiter sollten wissen, wie Sie auf Anfragen von Gästen reagieren können. Ernennen Sie einen Mitarbeiter/-kreis, der für das Thema Datenschutz verantwortlich ist, bei dem Thema auf dem Laufenden bleibt und als Ansprechpartner für Mitarbeiter und Gäste zur Verfügung steht.Fazit – Was die DSGVO für Gastronomen bedeutet
Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass dieser Artikel keinesfalls eine Rechtsberatung durch einen Fachanwalt ersetzt und auch keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit hat.
Weitere Informationen und Schritt-für-Schritt-Anleitungen zum Thema Datenschutz finden Sie in unserem Handbuch.