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5 Tipps, wie Sie im Lockdown handlungsfähig bleiben

30. Oktober 2020
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Neue Corona-Auflagen für die Gastronomie in Deutschland – Welche Maßnahmen & weiteren staatlichen Hilfen beschlossen wurden

Die Gastronomie-Branche hat in den letzten Monaten große Anstrengungen unternommen, um die geltenden gesetzlichen Auflagen zur Eindämmung der Corona-Pandemie konform umzusetzen: Sie haben umfangreichen Hygienekonzepte erarbeitet, Abstände eingehalten, in Trennwände und Desinfektionsspender investiert – um Ihren Gästen einen sicheren und angenehmen Aufenthalt in Restaurants & Co. zu gewährleisten. Nun steht dem Gastgewerbe ein erneuter Lockdown bevor.
Ab dem 2. November bis zunächst zum 30. November 2020 sollen Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen geschlossen werden. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause sowie der Betrieb von Kantinen.
Im folgenden Beitrag haben wir für Sie die wichtigsten Maßnahmen, Informationen zu Wirtschaftshilfen sowie Tipps zusammengefasst, wie Sie handlungsfähig bleiben.

Update / Hintergrund


Die am 28.10.2020 beschlossenen Auflagen zur Eindämmung der Corona-Pandemie wurden zunächst bis zum 20.12.2020 verlängert. Ab dem 1. Dezember gelten zudem verschärfte Maßnahmen. So werden private Kontakte weiter reduziert und die Maskenpflicht ausgeweitet. Gastronomiebetriebe bleiben weiterhin geschlossen – erlaubt ist nach wie vor der Betrieb für Liefer- und Außer-Haus-Bestellungen. Die beschlossenen Wirtschaftshilfen werden auf Basis der “Novemberhilfen” ebenfalls bis zum 20. Dezember verlängert.

Zum vollständigen Beschluss (26.11.2020)

Die Themen im Überblick

 
Auflagen für die Gastronomie & Hotellerie

Zusätzliche Wirtschaftshilfen

5 Tipps, wie Sie im Lockdown handlungsfähig bleiben
 

Auflagen für die
Gastronomie & Hotellerie im Überblick

Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes erlaubt – jedoch in jedem Falle mit maximal 10 Personen.
Gastronomiebetriebe wie Restaurants, Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen werden geschlossen. Erlaubt sind weiter Lieferdienste und Essen zum Mitnehmen. Auch Kantinen dürfen öffnen.

Bürger sollen auf nicht notwendige private Reisen und Besuche verzichten. Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.
Freizeiteinrichtungen werden geschlossen. Dazu gehören u.a. Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Kinos, Freizeitparks, Saunen, Spielhallen, Spielbanken, Schwimmbäder und Fitnessstudios.

Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt.
Den vollständigen Beschluss von Bund und Ländern können Sie auf der Website der Bundesregierung einsehen:

Zum vollständigen Beschluss

Zusätzliche Wirtschaftshilfen
zum Ausgleich von Umsatzausfällen

Unternehmen, die besonders von den neuen Corona-Regeln betroffen sind, sollen große Teile ihres Umsatzausfalls vom Bund ersetzt bekommen. Dafür wurde eine außerordentliche Wirtschaftshilfe mit einem Finanzvolumen von bis zu 10 Milliarden beschlossen. Gastronomen und Hoteliers könnten somit bis zu 75% des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats als finanzielle Hilfe bekommen (gilt für Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern). Bei größeren Unternehmen könnten bis zu 70% erstattet werden.
Das Bundesfinanzministerium wird gemeinsam mit dem Bundeswirtschaftsministerium in Kürze die Details für diese Hilfsmaßnahmen vorlegen.
Weitere Informationen finden Sie zeitnah auf der Website der Bundesregierung und auf der Website zur Corona Soforthilfe des Bundes:

Informationen für Unternehmen und Selbstständige
Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen
GN_DE_Geschenk_Hilfspaket_V3

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5 Tipps, wie Sie während
des Lockdowns handlungsfähig bleiben

– Und sich auch langfristig zukunftssicher aufstellen –

Die strengen Auflagen erschweren es Gastronomen und Hoteliers, die gewohnten Umsätze zur Winter- & Weihnachtssaison zu erzielen. Gerade jetzt ist eine flexible und schnelle Reaktion nötig, um trotz der Corona-Schutzmaßnahmen handlungsfähig zu bleiben – und den eigenen Betrieb wirtschaftlich weiterzuführen. Mit unseren Tipps möchten wir Ihnen einige Anregungen geben, welche Maßnahmen Sie in der aktuellen Zeit nutzen können, um mit Ihrem Team Ihre Gäste weiterhin zu verwöhnen – und Umsätze zu generieren.

#1 | Bieten Sie einen Abhol- / Take-away-Service an

Die Bewirtung vor Ort ist aufgrund der neuen Beschlüsse im November leider nicht mehr möglich. Dennoch können Sie Ihre Gäste weiterhin mit Ihren leckeren Gerichten verwöhnen – indem Sie einen Take-away-Service einrichten. Bieten Sie doch beispielsweise die Martinsgans einfach zum Mitnehmen an. Auch für die Mittagszeit kann die Abholung für Berufstätige ein willkommenes Angebot sein. So halten Sie Ihre Produktion am Laufen, können bereits eingekaufte Ware verwenden und Ihr Team weiter beschäftigen.
Take-away geht auch nachhaltig: Statt klassische Behältnisse aus Plastik einzusetzen, können Sie auch auf umweltfreundlichere Alternativen aus Pappe, Zuckerrohr oder anderen nachhaltigen Ressourcen setzen. Viele Gäste bringen auch gerne die eigenen Behältnisse zur Vermeidung von Einweggeschirr mit – so können Sie zudem auch Kosten für Verpackungsmaterial sparen. Für die Einhaltung der Hygienemaßnahmen hat der Lebensmittelverband Deutschland eine "Leitlinie zum hygienischen Umgang mit kundeneigenen Behältern" herausgeben.
Tipp: Mit digitalen Tools wie dem gastronovi Bestellsystem können Sie flexibel reagieren und in wenigen Schritten einen Abholservice einrichten. Erstellen Sie eine spezielle Speisekarte für Take-away – und Ihre Gäste können über das Bestell-Widget auf Ihrer Website ganz bequem ihre Lieblingsspeisen auswählen, online bezahlen und zur gewünschten Zeit bei Ihnen abholen.

#2 | Bieten Sie einen Lieferservice an

Lieferservice Restaurant
Eine weitere Einnahmequelle kann ein Lieferservice für Ihre Gäste bieten. Dieser ist etwas komplexer als der Abholservice, denn bei der Einrichtung eines Lieferservices muss zusätzlich die Lieferlogistik beachtet werden. Dennoch können Sie mit einem Delivery-Konzept auch die Gäste erreichen, die sich ihr Essen lieber bequem nach Hause liefern lassen möchten anstatt es vor Ort abzuholen.
Tipp: Mit dem gastronovi Bestellsystem können Sie Ihren Gästen ganz einfach Online-Bestellmöglichkeiten bieten – sowohl zur Abholung als auch zur Lieferung. Nutzen Sie die vielfältige Einstellungsmöglichkeiten, um Ihre Abläufe zu optimieren und Planungssicherheit zu schaffen: Sie können Lieferzeiten, die Vorlaufzeit für die Bestellungen, einen Mindestbestellwert sowie das PLZ-Gebiet für die Lieferung festlegen. Auf Wunsch können Sie auch maximale Bestellungen pro Intervall vorgeben, sodass Ihr Küchen- und Fahrerteam die eingehenden Bestellung reibungslos abwickeln kann.
Weitere Informationen & Tipps finden Sie auf unserem Blog: Zum Artikel: Lieferservice – lohnt sich das?

#3 | Bieten Sie Gutscheine zum Kauf an

Die Weihnachtszeit rückt mit großen Schritten näher. Und auch, wenn das diesjährige Weihnachtsfest wahrscheinlich anders aussehen wird, als wir es bisher gefeiert haben, möchten wir unseren Liebsten doch weiterhin gerne eine Freude mit kleinen und größeren Geschenken machen. Ein Klassiker ist und bleibt dabei der Gutschein! Mit dem Verkauf von Gutscheinen können Sie also eine zusätzliche Einnahmequelle etablieren. Und Ihre treuen Gäste können Sie in dieser schwierigen Zeit finanziell und solidarisch unterstützen – und die Festtage später bei Ihnen nachholen.
gastronovi-Online-Gutschein-Ausdruck
Tipp: Mit der gastronovi Kundenbindung können Sie einen komfortablen Service anbieten: Mit wenigen Klicks können Ihre Gäste über Ihre Website Gutscheine bestellen und direkt online bezahlen. Den Gutschein erhalten sie anschließend automatisch per E-Mail. Dieser kann dann ganz bequem ausgedruckt und bei Ihnen vor Ort oder bei der Online-Bestellung (Abholung/Lieferung) eingelöst werden.

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#4 | Nutzen Sie die Zeit für Weiterbildung & Schulungen

Zeit spielt in der Gastronomie eine ganz wichtige Rolle – denn die meisten Gastronomen haben davon nur sehr wenig. Häufig fehlen die Ressourcen, um sich neben den Aufgaben als Gastgeber und Unternehmer noch um weitere Themen zu kümmern. Die Zeit im Lockdown könnte eine Gelegenheit sein, das nachzuholen und sich beispielsweise weiterzubilden: Nutzen Sie Webinar-Angebote, stellen Sie die betrieblichen Prozesse auf den Prüfstand und arbeiten Sie mit Ihrem Team
an Optimierungsmöglichkeiten – um sich noch besser auf die “neue Normalität” während der Corona-Pandemie einzustellen und langfristig zukunftssicher aufzustellen.
Außerdem können Sie und Ihr Team die Zeit auch für Schulungen oder intensivere Einarbeitung nutzen: Von Warenkunde, Beratung am Gast über eine Auffrischung der Hygiene-Richtlinien bis hin zur Schulung im Umgang mit Kassensystem & Co.
Tipp: Als Gastro-Experte bieten wir von gastronovi regelmäßig Webinare zu unterschiedlichen Themen an – beispielsweise Tipps & Tricks, wie Sie einen Liefer- & Take-away-Service anbieten können. Außerdem haben gastronovi Kunden die Möglichkeit, an Grundlagen-Schulungen zum Kassensystem teilzunehmen.
Weitere Informationen & Anmeldung: Zu den Webinaren

#5 | Informieren Sie sich zu Hilfsangeboten & Förderprogrammen

Bereits seit dem ersten Lockdown im Frühjahr dieses Jahres wurden von der Regierung Corona-Überbrückungshilfen auf den Weg gebracht. Ziel der Überbrückungshilfen ist es, kleinen und mittelständischen Unternehmen, die aufgrund der Corona-Pandemie hohe Umsatzeinbußen zu verzeichnen haben, eine weitergehende Liquiditätshilfe zu gewähren und sie so in der Existenz zu sichern. Im Rahmen der zum 2. November beschlossenen Maßnahmen soll es weitere Wirtschaftshilfen geben, die Umsatzausfälle kompensieren sollen.
Informieren Sie sich über die verschiedenen Fördermöglichkeiten, die Voraussetzungen sowie den Prozess der Antragstellung. Kontaktieren Sie Ihren Steuerberater, steuerberatenden Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer, damit dieser Sie bei der Antragstellung unterstützt.
Darüber hinaus gibt es auch Förderprogramme oder Schnellkredite für Anschaffungen und laufende Kosten, aber auch für bestimmte Investitionen wie z. B. in die Digitalisierung des eigenen Betriebs. Auch hier können sich eine Recherche und Beratung lohnen, um finanzielle Hilfen für die nachhaltige Optimierung Ihres Betriebs bereitgestellt zu bekommen.

Weiterführende Informationen:
Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen
DEHOGA: Informationen & Hilfsangebote für Gastronomen und Hoteliers
Tipp: Als Partner der Branche möchten wir Sie in dieser schwierigen Zeit bestmöglich unterstützen. Deswegen haben wir – wie bereits im Frühjahr – ein Hilfspaket für Gastronomen und Hoteliers geschnürt. Mit unserem Winter Hilfspaket stellen wir Ihnen digitale Tools kostenlos* zur Verfügung, damit Sie flexibel reagieren können und beispielsweise kurzfristig einen Liefer- und/oder Take-away-Service einrichten sowie Gutscheine online verkaufen können.
Alle Informationen zur Aktion finden Sie hier: Zum Winter Hilfspaket
* Alle Informationen sowie Teilnahmebedingungen für das Winter Hilfspaket finden Sie auf unserer Website.

Wie können wir Sie unterstützen?

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Tel: DE +49 421 40 89 420 | AT +43 720 81 69 23 | CH +41 31 528 16 85
E-Mail: kontakt@gastronovi.com

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