Unbesorgt mit gastronovi arbeiten - auch ab 2020
Die Verunsicherung unter den Gastronomen ist derzeit groß: Grund dafür ist die neue Kassensicherungsverordnung (KassenSichV), die zum 1. Januar 2020 in Kraft treten soll. Das Finanzamt hat bereits scharfe Kontrollen und Bußgelder bei Verstößen gegen das neue Kassengesetz angekündigt. Mit gastronovi können Sie jedoch unbesorgt weiterarbeiten: Die Kassensoftware lässt Sie zu jeder Zeit finanzamtkonform agieren.
“Mit gastronovi ist der Gastronom immer auf dem neuesten Stand. Wir setzen in unserer Software stets die neuesten Richtlinien um. So haben wir es bereits bei früheren Vorgaben von Seiten des Gesetzgebers gehandhabt - man erinnere sich beispielsweise an die GDPdU/GoBD in Deutschland, die LIV in der Schweiz oder die RKSV in Österreich - und werden es auch in Zukunft tun. Wir übernehmen die Verantwortung für die Umsetzung der Vorgaben, damit unsere Kunden jederzeit sorgenfrei arbeiten und sich auf ihr Tagesgeschäft konzentrieren können.”
Andreas Jonderko, Geschäftsführer von gastronovi
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sowie das Bundesministerium für Finanzen (BMF) arbeiten momentan noch an der genauen Umsetzung und der Ausgestaltung der KassenSichV. Die geforderte Zertifizierung der technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ist demnach noch nicht möglich, weshalb auch noch kein Kassenhersteller auf gesicherter Grundlage eine zertifizierte TSE einbinden kann. Wir stehen jedoch im engen Austausch mit den Experten und werden die Vorgaben dann zu gegebenem Zeitpunkt umsetzen.