Ab dem 01. April 2017 gilt für alle Gastronomie-Betriebe, die einen Jahresumsatz ab 15.000 Euro sowie Barumsätze über 7.500 Euro tätigen, dass sie alle genutzten Kassen und Kassenlizenzen offiziell registrieren müssen. Anhand einer elektronischen Signatur jedes Beleges wird mit dem neuen Gesetz eine lückenlose Kette aller Belege sichergestellt. Alle Informationen zu der österreichischen Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen (Österreich).
In nur 4 Schritten können Sie ab dem 01.03. Ihr gastronovi Office Kassensystem RKSV-konform einrichten.
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung mit Screenshots und Eingabehilfen haben wir für Sie bereitgestellt. Sie können das PDF hier herunterladen:
WICHTIG: Bitte denken Sie daran, rechtzeitig Ihr gastronovi Cloud-System in FinanzOnline zu registrieren. Denn bei Nichtbeachtung der zum 01. April in Kraft tretenden RKS-Verordnung riskieren Sie Geldstrafen bis zu 5.000 Euro
Die österreichische Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) tritt für Gastronomen in 2 Stufen in Kraft: Bereits seit dem 01. Januar 2016 ist die Nutzung einer Registrierkasse vorgeschrieben. In wenigen Wochen – am 01. April 2017 – tritt die 2. Stufe in Kraft.
Bitte wenden Sie sich an unseren gastronovi Experten aus Österreich – Martin Eidher. Sie haben Fragen zur Einrichtung Ihres gastronovi Kassensystems? Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung inklusive Screenshots und Eingabehilfen können Sie sich hier als pdf herunterladen.
kontakt@gastronovi.at | +43 720 816923 (Mo. – Fr. 10:00 – 18:00 Uhr)