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Fünf Tipps für die gastronomische Buchhaltung

22. Dezember 2016
Kategorien
  • Tipps & Tricks
Tags
  • Buchhaltung
  • Kassenbuch
  • Kassensystem
  • Tipps
gastronovi back Office Statistik

1. Kassenbuch führen

Im Kassenbuch hält der Gastronom alle Bargeldbewegungen seines Betriebes fest. Fehlende Angaben werden vom Steuerprüfer geschätzt. Diese Schätzungen fallen selten zu Gunsten des Gastronomen aus. Hohe Nachzahlungen sind die Folge.

2. Posten eindeutig definieren

Als „Diverses“ ausgezeichnete Posten kann der Steuerberater nicht einbuchen. Eine mühsame Detektivarbeit nach der genauen Verwendung beginnt, doch oftmals sind bereits Monate seit der Buchung vergangen. Eine klare Kennzeichnung der Posten ex ante ist daher sinnvoll.

3. Belege sortiert abheften

Die Schuhkarton-Buchhaltung, also unsortierte Belege in einer Kiste, ist ein sicherer Garant für eine unnötig hohe Rechnung beim Steuerberater, der alle Belege aufwendig sortiert und händisch einbucht. Diese Kosten können Gastronomen mit einer geordneten Ablage der Belege vermeiden.

4. Sich Zeit nehmen

Zu einer erfolgreichen Unternehmensführung gehört ein perfekter Überblick über alle Zahlen. Nur so können Fehler erkannt, unnötige Kosten beseitigt und Erfolge weiter ausgebaut werden.

5. Korrekturen deutlich kennzeichnen

Korrekturen müssen für das Finanzamt immer klar erkennbar sein. Das heißt, kein Bleistift, sondern Kugelschreiber. Kein Tipp-Ex, sondern ein klarer Strich. Gleiches gilt selbstverständlich für eine elektronische Buchhaltung: Korrekturen dürfen nicht gelöscht werden, sondern müssen für den Finanzbeamten nachvollziehbar sein.

gastronovi-Geschäftsführer Andreas Jonderko empfiehlt: „Gastronomen sollten täglich ein bisschen Zeit für die Buchhaltung einplanen. Das spart am Ende viel zusätzliche Arbeit, reduziert die Kosten beim Steuerberater und minimiert die Gefahr einer umfassenden Steuerprüfung. Mit den Modulen “Kassensystem” & „Kassenbuch“ von gastronovi Office geht die Buchführung sogar noch etwas einfacher: Alle Belege werden buchungsfertig, finanzamtkonform und vorkontiert hinterlegt. Sprich, den “Mammut-Anteil” der Buchhaltung übernimmt die Software für den Gastronomen vollautomatisch. Die komplette Buchhaltung kann zudem mit einem Klick direkt in eine Buchhaltungssoftware wie beispielsweise DATEV exportiert werden.”

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