1Wie lösche ich die Kontaktdaten nach der vorgegebenen Frist?
Sie sind
verpflichtet, die
Daten Ihrer Gäste nach einer
bestimmten Frist wieder zu löschen (bitte informieren Sie sich über die für Ihre Region geltenden Vorgaben).
Bei der Erstellung der Umfrage können Sie auf Wunsch in der Spalte
“Automatische Löschung” einen Zeitraum aus der Liste auswählen. Dadurch ersparen Sie sich die manuelle Löschung und sind auf der sicheren Seite.
Darüber hinaus können Sie die Daten auch manuell löschen. Im back Office können alle Daten unter
Analysieren > Umfragen > Antworten der jeweiligen Umfrage eingesehen werden. Über die Suchfunktion (Lupe) können Sie nach Bedarf eine Eingrenzung auf einen bestimmten Zeitraum vornehmen. Wählen Sie die Kundendaten aus der Liste aus, die Sie löschen möchten und klicken Sie auf die Schaltfläche "– Antwort".
Eine
Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie in unserem Support Portal:
Automatische Löschung der Antworten / Daten
Antworten manuell entfernen
2Wie stelle ich die Kontaktdaten auf Anfrage des Gesundheitsamts bereit?
Im back Office können alle Daten unter
Analysieren > Umfragen > Antworten der jeweiligen Umfrage eingesehen werden. Über die Suchfunktion (Lupe) können Sie nach Bedarf eine Eingrenzung auf einen bestimmten Zeitraum vornehmen. Über “Drucken & Exportieren” können Sie die Daten als PDF oder CSV exportieren und auf Anfrage dem Gesundheitsamt bereitstellen.
Eine
Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie in unserem Support Portal:
Antworten exportieren
3Was passiert, wenn ein Gast bereits vorher (online) reserviert hat? Muss er seine Daten noch einmal angeben?
Ja, auch wenn Ihr Gast zuvor reserviert hat, muss er vor Ort beim Eintreffen und Verlassen Ihrer Gastronomie den QR-Code scannen und seine Daten eintragen.
Der Hintergrund: Reserviert Ihr Gast (online) bei Ihnen, dann werden die Kontaktdaten bereits im Tischreservierungssystem abgefragt und gespeichert. Allerdings werden bei der Online-Reservierung in der Regel weniger Daten erfasst, als für die Nachverfolgung von Infektionsketten durch das Gesundheitsamt notwendig sind. Ggfs. ist zudem vorgesehen, dass die Zeitpunkte der Ankunft und des Verlassens für jeden Gast erfasst werden müssen.
Aus den zuvor genannten sowie datenschutzrechtlichen Gründen, kann die Gästedatenerfassung also leider nicht über die Tischreservierung bzw. die Kundenkartei erfüllt werden.
Die von uns neu entwickelte Funktion ergänzt die Tischreservierung und gewährleistet eine 100% konforme Erfassung Ihrer Gästedaten.
4Was passiert, wenn sich ein Gast weigert, seine Daten abzugeben?
Bitte informieren Sie sich über die bei Ihnen geltenden gesetzlichen Vorgaben. Sind Sie als Gastronom dazu verpflichtet, die Daten zur Nachverfolgung von Infektionsketten zu erfassen und möchte Ihr Gast seine Kontaktinformationen nicht angeben, dann darf er leider nicht bewirtet werden und muss die Gastronomie verlassen. In diesem Fall müssen Sie als Gastronom von Ihrem Hausrecht Gebrauch machen.
5Was passiert, wenn ein Gast kein Smartphone besitzt?
Halten Sie für diesen Fall gerne ein eigenes Gerät am Eingangsbereich bereit, das für solche Fälle genutzt werden kann. Achten Sie hierbei unbedingt auf Hygienemaßnahmen – und lassen Sie die Daten ggfs. von Ihrem Servicemitarbeiter eintragen, damit das Gerät nicht durch mehrere Hände gehen muss.
Sie haben einen Laptop am Empfang? Dann können Sie auch diesen nutzen, um die Umfrage über einen Link dort aufzurufen und die Daten Ihres Gastes selbst einzutragen.